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Rennabsagen: Alle Fakten über die Gutschein-Lösung in einer Minute

Wird ein Rennen abgesagt, steht die Teilnehmer das Startgeld zu. Erlaubt ist jedoch auch das Aushändigen eines Wertgutscheins. Er kann in Form eines Rennens im kommenden Jahr eingelöst werden, oder in Form einer Auszahlung. Das hat eine Änderung des Gesetzes ermöglicht. Arne Dyck sagt in diesem Blitzbeitrag, was Ihr als Rennteilnehmer über die Gutscheinlösung wissen müsst. Die rechte der Teilnehmer sind in vielen Fällen besser als die AGBs der Veranstalter es auf den ersten Blick vermuten lassen. Deswegen ist es ratsam, sich zu informieren und ggfs. auf seine Rechte zu bestehen, wenn man mit einer Gutscheinlösung nicht einverstanden ist. Die Rechtslage ist dabei klar.  (Spielzeit: 3 Minuten.)