Rennabsage: Welche Rechte hat der Sportler?
Das Corona-Virus hinterlässt seiner Spuren auch bei den Veranstaltern von Messen, Konzerten, Veranstaltungen und Wettkämpfen. Viele davon werden abgesagt, weil Versammlungsverbote eine Durchführung unmöglich machen. Oder aus anderen Gründen. Kann der Teilnehmer eines Triathlon-Wettkampfes sein Startgeld zurück fordern? Ja, kann er, sagt die Verbraucherzentrale. Dabei sei unerheblich, ob der Veranstalter die Gründe für die Absage selbst zu verantworten habe oder nicht. Der Ticketpreis sei an den Leistungsnehmer, also den Sportler zurückzuzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass deutsches Recht zur Anwendung kommt. Dramatisch ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Absage der Challenge Roth für das Jahr 2020. Ob die Rennen in Frankfurt und Hamburg, oder auch Thun und Klagenfurt durchgeführt werden können, ist aktuell fraglich. (Spielzeit: 16 Minuten.)